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Geschickt Bauen im Lärm

Es gibt verschiedene Möglichkeiten in lärmbelasteten Gebieten neue Wohngebäude lärmschutzoptimiert zu erstellen. Mitten im Siedlungsgebiet sind neben den klassischen Lärmschutzmassnahmen vor allem Lösungen gefragt, welche auch bezüglich Siedlungsbild und Städtebau verträglich sind.

Lärmschutzmassnahmen

Eine einfache Massnahme ist die Abstandsvergrösserung zur Lärmquelle. Jedoch ist dieses Vorgehen nur dann zweckmässig, wenn genügend Platz vorhanden ist (z.B. ausserorts).

Im Innerortsbereich führt eine grössere Distanz zur Lärmquelle vorab zu verlärmtem Abstandsgrün.

Legende: rote Fassaden überschreiten die Grenzwerte, grüne halten sie ein.

 


 

Eine weitere Massnahme besteht in der lärmabgewandte Anordnung der Wohnungsgrundrisse. Lärmunempfindliche Räume wie Nasszellen und Erschliessung werden zur Quelle hin orientiert; Wohn- und Schlafbereich werden zur ruhigen Seite hin angeordnet.

Dieses Vorgehen ist jedoch nur dann zweckmässig und auch sinnvoll, wenn keine städtebaulichen Anforderungen bestehen, d.h. bei Bahnlinien und Autobahnen.

 

 

Entlang von Strassen im Siedlungsraum führt diese Massnahme jedoch zu städtebaulich unbefriedigenden Situationen. Das Gebäude zeigt dem öffentlichen Raum seine kalte Schulter.

Die Fotomontage unten illustriert eindrücklich die städtebauliche Auswirkung einer konsequenten Anordnung lärmempfindlicher Wohnräume weg von der belärmten Strasse. Die Strasse verliert ihren Charakter als öffentlicher Raum und wird zum Verkehrsträger.


Mouseover

 

 

Klassische Lärmhindernisse schützen vereinzelte niedrige Häuser gut gegen Strassenlärm. Hingegen können solche Wände höhere Gebäude kaum effizient schützen. Zudem verursachen sie einen unwirklichen Aussenraum und bilden bedrohliche Strassenschluchten.

 

 

Hohe Lärmschutzdämme andererseits sind sowohl städtebaulich als auch wohnhygienisch sehr problematisch. Sie wirken einengend und verschlossen.

 

Mit einer lärmoptimierten Anordnung der Nutzungen kann die städtebauliche Qualität erhalten und trotzdem das Wohnumfeld vor Lärm geschützt werden. Wo immer möglich soll das Gewerbe an die Strasse zu liegen kommen, während sich die Wohnungen im Schutz dieses baulichen Riegels befinden.

 

 

Lüftungsfensterpraxis:

Um nicht nur auf fensterlose Fassaden zu stossen, können die Wohnräume so angeordnet werden, dass sie über lärmabgewandte Fenster verfügen. So wirkt die Fassade einiges freundlicher und stösst städtebaulich auf Akzeptanz.

Fenster an lärmexponierten Fassaden sind in vielen Kantonen zulässig, sofern auf der lärmabgewandten Seite unter Einhaltung der Grenzwerte gelüftet werden kann.

 

 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, statt einer Lärmschutzwand das Gebäude selber als Lärmschutzriegel einzusetzen. Die äusseren Gebäude, welche dem Lärm direkt ausgesetzt sind, werden ähnlich konzipiert wie im oberen Bild. Im Lärmschatten der vorderen Gebäude entstehen auch ruhige Aussenräume.

 

 

Nebengebäude integriert in einer Lärmschutzwand können eine andere Option sein. Sie schaffen zusätzliche Gewerbe- oder Hobbyräume und verhindern monotone Lärmschutzwände.